Aktuell wird die Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ dahingehend überarbeitet, dass auch Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern antragsberechtigt sind. Der nächste Antragsstichtag ist der 1. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 4. August 2025 eingereicht werden.
Als externer Berater aus dem Expertenpool des Programms unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung förderfähiger Projekte. Auch diese Beratungsförderung ist mit bis zu 6 Beratungstagen pro Jahr mit 1.200 Euro pro Tag förderfähig. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Nähere Informationen zum Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen":

